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Nach der neuen Rechtsprechung können Hausmeister und Hausreinigungskosten in einer Steuererklärung geltend gemacht werden.
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können auf Antrag bis zu 20 Prozent, höchstens jedoch bis zu einer Rechnungssumme von maximal 3.000,00 € in der Einkommensteuererklärung von der Steuerschuld geltend gemacht werden. Damit lässt sich die Steuerschuld um bis zu 600,00 € pro Jahr reduzieren.
Genauere Auskünfte wird Ihnen ihr Steuerberater gerne zu Verfügung stellen.
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